lohnschein.jpg
Lohnschein erklärtLohnschein erklärt

Sie befinden sich hier:

  1. Aktuell
  2. Lohnschein erklärt

Lohnschein erklärt

Lohnbuchhaltung

Martina Finzel Tel.: 034203/49-160
m.finzel@drk-leipzig-land.de Schulstraße 15
04442 Zwenkau

Anhand eines Beispiel-Lohnscheines finden Sie hier viele Einträge erklärt. Nich alle Einträge sind für das alltägliche Leben relevant, müssen aber aus gesetzlichen Gründen aufgeführt sein.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Lohnbuchhaltung.

  • Erklärungen Abschnitt A
    Eintritt:Eintrittsdatum - Beginn Arbeitsverhältnis
    Austritt:Austrittsdatum - Ende Arbeitsverhältnis
    PV-Zus.:Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung, zu zahlen von kinderlosen Arbeitnehmern über 23 Jahren
    Gleitzone: / Midijob:bis 1.300 Euro brutto
    MehrfB.:mehrere steuerpflichtige Beschäftigungsverhältnisse
    SV-Schl.:Sozialversicherungsschlüssel - vorgegeben von der Krankenkasse, richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. SV-pflichtig, Freiberufler, geringfügig beschäftigt)
    StKl.:Lohnsteuerklasse
    KFB:Kinderfreibeträge
    Konf.:Konfession - Kirchenzugehörigkeit
    BL:Bundesland
    Unterbr. Anfang / Ende:z.B. Kindkrank, Mutterschutz, Elternzeit, Erkrankung ab dem 43. Tag
    Id.-Nr.:persönliche ID-Nummer, vorgegeben vom Finanzamt
    SV-Nr.:persönliche Sozialversicherungsnummer
    Tariftabelle/Vergütung/WochenarbeitszeitF = Eingruppierung nach DRK-Tarifvertrag, (5) = Stufe nach Betriebszugehörigkeit, 35 h = Wochenarbeitszeit
  • Erklärungen Abschnitt B
    GrundvergütungBrutto laut Eingruppierung in die Tariftabelle
    LSGBetrag gehört zur Gesamtsumme, die lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist
    AG-Anteil VWLBeitrag, den der Arbeitgeber zu vermögenwirksamen Leistungen zahlt / 13 Euro bei Vollzeit, anteilig bei Teilzeit
    Zulage 1 -31: "Besitzstand" für Arbeitnehmer, die schon vor dem Tarifwechsel von 2003 beschäftigt waren
    2: Kinderzulage aus altem Tarif
    3: sonstige Zulagen aus altem Tarif bzw. Sonderzulagen laut Vereinbarung
    ÜTZübertarifliche Zulage = individuelle Zulage
    AMZArbeitsmarktzulage für Mangelberufe: Erzieher, Pflegefachkräfte, Notfallsanitäter

     kleingedruckte Zeile, die VBL betreffend:

    ZVK BruttoBrutto, das für die Zusatzversorgungskasse ( für DRK-Mitarbeiter = VBL) relevant ist
    Uml.:Betrag, den der Arbeitgeber als Umlage an die VBL zahlt (eine Art "Servicegebühr"), irrelevant für die persönliche Lohnabrechnung
    ZB.:Zusatzbeitrag, zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein
    SV:Sozialversicherungsbeitrag, wird nach Richtlinie der Sozialversicherung berechnet
    LSt.:erscheint nur, wenn keine Riesterförderung (Entgeltumwandlung) beantragt wurde und ist die Differenz im Vergleich zur einer Abrechnung mit Riesterförderung, auf die keine Lohnsteuer gezahlt wird (im Musterschein nicht abgebildet)

     

  • Erklärungen Abschnitt C

    Monatssummen:

    LSt.-pfl. Br.lohnsteuerpflichtiges Brutto
    SV-pfl. BruttoSozialversicherungspflichtiges Brutto
    KVBeitrag zur Krankenversicherung
    RVBeitrag zur Rentenversicherung
    AVBeitrag zur Arbeitslosenversicherung
    PVBeitrag zur Pflegeversicherung
    ZVK-BruttoBruttosumme, die für die VBL relevant ist
    Ges. Brutto lt. EBVOBruttosumme, die für die Berechnung von Arbeitslosengeld, Elterngeld usw. relevant ist
    gesetzl. Abz.gesetzliche Abzüge - Summe aus den Arbeitnehmerbeiträgen zu KV, RV, AV und PV sowie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
    NettoBruttosumme abzüglich aller Sozial- und Steuerabzüge (entspricht nicht der ausgezahlten Summe)
    Urlaub gen.im Kalenderjahr bereits genommene Urlaubstage
    Urlaub ges.Gesamt zustehende Urlaubstage (Summe aus gesetzlichem Mindesturlaub = 20 Tage + vom Arbeitgeber gewährter zusätzlicher Urlaub (beim DRK meist 10 Tage))
    Urlaub Restim Kalenderjahr noch zustehende Urlaubstage
    Zusatzurlaub ges.Summe der vom Arbeitgeber gewährten zusätzlichen Urlaubstage (beim DRK meist 10 Tage)
    Zusatzurlaub Restnoch verbleibende Tage des Zusatzurlaubes

    Monatssummen linke Spalte:

     

    Llohnsteuer- bzw. SV-pflichtige Summe des Arbeitnehmers
    SSonder- und Einmalzahlungen
    ESonder- und Einmalzahlungen
    ABetrag, den der Arbeitgeber übernimmt
    FFünftelregelung - betrifft Abfindungen
    KJaktuelles Kalenderjahr
    VJKalendervorjahr

     

     rechte Tabelle "Netto-Be/Abzüge"

    VWL AbzugArbeitnehmeranteil zu vermögenswirksamen Leistungen (soweit beantragt, im Musterschein nicht abgebildet)
    ZVKArbeitnehmeranteil zur VBL - wird automatisch nach Vorgaben der Betrieblichen Altersvorsorge berechnet

Weitere Informationen zur VBL finden Sie unter www.vbl.de