Aktuelle Informationen zu unseren Einrichtungen
Infolge der aktuellen Situation um das SARS-CoV-2-Virus und der in diesem Zusammenhang veröffentlichten Corona-Notfall-Verordnung gelten in unserem Kreisverband und seinen Tochtergesellschaften derzeit folgende Regelungen zu unseren Einrichtungen.
Die Corona-Notfall-Verordnung wurde zum 22.11.2021 angepasst und gilt nunmehr bis zum 12.12.2021.
Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett im Rahmen einer Sondersitzung am 19. November 2021 eine Notfallverordnung beschlossen. Sie sieht verschärfende Maßnahmen insbesondere für Ungeimpfte vor, um die 4. Welle der Corona-Pandemie einzudämmen. Dazu gehören flächendeckende 2G-Regelungen, Schließungen von Einrichtungen und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene in Hotspot-Regionen. Angebote und Einrichtungen für Kinder bleiben bewusst so weit wie möglich geöffnet.
Derzeit gilt im Landkreis Leipzig die sogenannte Hotspot-Regelung. Das bedeutet: Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 1.000, greift ab dem nächsten Tag zwischen 22 und 6 Uhr des Folgetages eine Ausgangsbeschränkung. Sie gilt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene. Es bedarf eines triftigen Grundes, um in dieser Zeit die häusliche Unterkunft zu verlassen.
Kindertageseinrichtungen
Unsere Einrichtungen gehen ab spätestens 29.11.2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Betreuungseinheiten über.
Die Testpflicht für Eltern und Personen, die die Kinder bringen oder abholen entfällt. Jedoch sind Eltern und andere Angehörige weiterhin dazu verpflichtet, beim Bringen und Abholen der Kinder eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.
Im Zusammenhang mit der Eingewöhnung gilt: Die Eltern des einzugewöhnenden Kindes sind verpflichtet, konsequent die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten (Vorlage negativer Corona-Test), einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und dürfen im Rahmen der Eingewöhnung die Betreuungsbereiche betreten. (Test der Begleitperson unter Aufsicht in der Einrichtung oder aus Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden)
Einrichtungsfremde Personen haben einen negativen Test vorzuweisen, um das Gebäude der Kita zu betreten.
Elternabende und Elternveranstaltungen finden nicht als Präsenzveranstaltungen statt. Hier ist auf digitale Alternativen auszuweichen.
Jugendclub
Das Angebot für Kinder- und Jugendliche ist weiterhin möglich, Veranstaltungen sind jedoch nicht zulässig. (z.B. Café International, etc.)
Altenpflegeheime
Grundsätzlich darf Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur mit Testnachweis oder nach erfolgtem Test vor Ort gewährt werden. Aktuell wird im Interesse der Gesundheit der Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen für beide Häuser ein Besucherstopp verhängt, der der Heimaufsicht angezeigt wurde.
Pflegedienste
Die Versorgung und Betreuung unserer Patienten wird wie gewohnt gewährleistet.
Tagespflege
In unserer Tagespflege wird die Betreuung sichergestellt.
Sozialmärkte
Die Öffnung unserer Sozialmärkte ist für Kunden unter Einhaltung der für den Einzelhandel geltenden 2-G-Regelung möglich. Die Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Geschäft befinden, ist beschränkt.
Seniorenbetreuung
Unsere Seniorenbetreuer stehen den Bewohnern in gewohnter Weise zur Verfügung und suchen unsere Bewohner auf Wunsch in ihren Wohnungen auf. Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen finden im Rahmen der zulässigen Obergrenzen für private Kontakte und unter Berücksichtigung der Hygieneregeln statt.
Beratungsstellen
Die Beratungsstellen sind nur noch für vereinbarte Termine oder telefonische Beratung geöffnet. Die regulären Öffnungszeiten werden aufrechterhalten. Persönliche Beratungen finden mit einem (FFP2-)Mundschutz statt.
Schwangerschafts-, Familien-, Paar- und Lebensberatung
Die Außenstellen in Markkleeberg und Markranstädt sind zu regulären Zeiten erreichbar. Ratsuchende werden nach telefonischer Terminabsprache, in den Beratungsstellen vor Ort persönlich, unter der Beachtung der allgemein gültigen Hygieneordnung und mit Einhaltung des Mindestabstandes, beraten. Das Betreten der Beratungsstellen ist nur allein, ohne Begleitung möglich. Ausnahmen gelten nur bei Paarberatungen. Bitte informieren Sie sich bei unseren Beraterinnen. Telefonberatungen sind auch weiterhin bei Bedarf und bei erkrankten Patienten möglich.
Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke und Angehörige
Unsere Beratungsstellen sind offen und zu den angegebenen Zeiten telefonisch und persönlich zu erreichen. Die Selbsthilfegruppen dürfen sich weiterhin unter strikter Einhaltung der Hygieneregeln treffen – am besten ist die telefonische Kontaktaufnahme zum Gruppenleiter/ zur Gruppenleiterin, um die individuellen Vorgaben zu erfragen.
Breitenausbildung / Erste-Hilfe-Kurse
Unaufschiebbare berufliche oder sicherheitsrelevante oder pandemiebedingte Lehrveranstaltungen und Prüfungen können stattfinden. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise gegenüber dem Betreiber und zur Kontakterfassung.
Ab einer Inzidenz von unter 35 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen entfällt der Testnachweis.
Fahrdienst
Bis auf einige Fahrten sind unsere Fahrer wie gewohnt für unsere Patienten da.
Rettungsdienst
Unsere Mitarbeiter sind Tag und Nacht für Notfälle im Einsatz.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist nur für verbandsinterne Personen geöffnet. Verbandsfremden Besuchern ist der Zutritt nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Ortsvereine und Gemeinschaften (Jugendrotkreuz, Wasserwacht, Bereitschaften, Wohlfahrts- und Sozialarbeit)
Zwingend nötige Zusammenkünfte, die der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft im Katastrophenschutz dienen, finden unter Wahrung der Hygieneregeln statt. Demnach sind auch Fort- und Weiterbildungen in Bereitschaft und Wasserwacht und Maßnahmen zur Einsatzvor- und –nachbereitung unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Es gilt die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Verantwortlichen.
Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Familien- und Jugenderholung sind mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Teilnehmer/-innen müssen einen tagesaktuellen Test zu Beginn des Aufenthalts vorweisen (dieser entfällt bei einer Inzidenz unter 35 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen).
Mehr Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtungsleitung.
Stand: 22.11.2021