Corona-Hinweise zu den Einrichtungen des Kreisverbandes

Infolge der aktuellen Situation um das SARS-CoV-2-Virus und der in diesem Zusammenhang veröffentlichten Corona-Schutz-Verordnung gelten in unserem Kreisverband und seinen Tochtergesellschaften derzeit folgende Regelungen zu unseren Einrichtungen.
Altenpflegeheime
Grundsätzlich darf Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur mit Testnachweis oder nach erfolgtem Test vor Ort gewährt werden. Zudem besteht für Besucher in den Heimen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Wohngemeinschaft Holzhausen für Menschen mit Demenz
Grundsätzlich darf Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur mit Testnachweis gewährt werden. Zudem besteht für Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Kindertageseinrichtungen
Derzeit gibt es keine allgemeinen Einschränkungen. Im Rahmen des Hausrechts behalten es sich die jeweiligen Einrichtungen vor, weiterführende Maßnahmen zum Infektionsschutz zu erlassen.
Geschäftsstelle
Für externe Besucher der Geschäftsstelle in Zwenkau gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Stand: 03.06.2022